20200317 Elternbrief Nr. 3_Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen 23.03.20
NEUREGELUNG zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind ( Schlüsselpersonen )20.03.2020
Es gibt wieder eine Neuregelung zum Thema Schlüsselperson, nur ein Elternteil (Erziehungsberechtigter) muss eine Schlüsselperson sein um eine Betreuung in Anspruch nehmen zu können.
Bitte lest euch dazu folgendes Dokument durch, und meldet Euch bitte frühzeitig unter 02763-6767 falls Ihr Betreuung braucht.
Liebe Eltern, liebe Kinder!
Unser Kindergarten bleibt auf amtliche Anordnung geschlossen.
Über die Telefonnummer des Kindergartens (02763-6767) bleibt Frau Ackermann weiterhin für Euch erreichbar. Auch der Vorstand ist in dringenden Fällen über die Euch bekannten Handynummern für Euch zu erreichen.
Bitte meldet Euch rechtzeitig falls ihr eine Notbetreuung braucht, damit wir Zeit haben alles arrangieren zu können.
Eure Erzieherinnen und Erzieher lassen Euch ganz lieb Grüßen!
Wir hoffen auf ein baldiges Wiedersehn!!!
Achtet auf Euch und bleibt gesund!
Liebe Grüße
Der Vorstand
Aktualisierung der Leitlinien kritische Infrastruktur/ Schlüsselperson Stand 16.03.2020
Die Regelung zum Thema kritische Infrastruktur und die Definition dazu haben sich erneut geändert. Bitte lest Euch das untenstehende Dokument genau durch, und prüft ob für ein Anspruch besteht und ob ihr auf eine Not-Betreuung zurückgreifen wollt.
Beide Elternteile müssen Schlüsselpersonen sein.
Sollte das bei Euch zutreffen muss ein Dokument von den Arbeitgebern ausgefüllt und bis spätestens Mittwoch, den 18.03.2020 im Kindergarten abgegeben werden.
Ein Ansprechpartner ist im Kindergarten telefonisch und postalisch (Briefkasten) bis Mittwoch von 08.00-14.00 Uhr zu erreichen.
Leitlinien_kritische_infrastruktur_20_02_15_003 (2)
Bescheinigung des Arbeitgebers
Hier noch einmal die Informationen vom Familienministerium verschiedenen Übersetzungen:
Neue Informationen zum Thema Schlüsselpersonen/Notgruppen unter folgendem Link:
Betretungsverbot für Einrichtungen der Kindertagespflege ab Montag, 16.03.2020
Die Landesregierung hat heute wegen des sich ausbreitenden Coronavirus beschlossen, dass ab Montag Kinder im Alter bis zur Einschulung sowie Schülerinnen und Schüler keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtung oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) betreten dürfen.
Dazu teilt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 13.03.2020 folgendes mit:
„Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen. Die Kinder sollten aber nicht von Personen betreut werden, die nach RKI als besonders gefährdet gelten, insbesondere gehören hierzu Vorerkrankte und Lebensältere.
Zum Betretungsverbot wird es für Kinder, deren Eltern nachweisen, dass sie in kritischen Infrastrukturen arbeiten, Ausnahmen geben, z.B.:
für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.
Weitere Informationen und Aktualisierungen finden Sie unter folgendem Link: